
Der Gesetzgeber hat die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angehoben. Ab dem 01.01.2026 müssen Gutverdiener dadurch höhere Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen, während Normalverdiener und ihre Arbeitgeber von der Änderung nicht betroffen sind.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist von 5.512,50 € auf 5.812,50 € pro Monat gestiegen. Das diese Grenze übersteigende Einkommen bleibt beitragsfrei. Gleichzeitig wurde die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, von 6.150 € auf 6.450 € im Monat angehoben.
Auch in der Rentenversicherung sind die Obergrenzen gestiegen: Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von 8.050 € auf 8.450 € pro Monat erhöht. Das Durchschnittsentgelt zur Berechnung der Rentenpunkte wurde für 2026 vorläufig auf 51.944 € festgesetzt (2025: 50.493 €).
Hinweis: Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen richtet sich nach der Lohnentwicklung. Besserverdienende werden ab 2026 spürbar stärker belastet, während die Sozialabgaben für Durchschnittsverdiener stabil bleiben sollen.
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