
Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben und weiterarbeiten wollen, sollen ihren Arbeitslohn ab dem 01.01.2026 bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten. Unbeachtlich ist, ob es sich um eine bereits ausgeübte oder eine andere, gegebenenfalls auch neu aufgenommene Tätigkeit handelt.
Hinweis: Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gilt eine Übergangsregelung zum Erreichen der Regelaltersgrenze, die bei der Neuregelung berücksichtigt wird.
Der Arbeitslohn aus der steuerfreien Aktivrente soll – anders als zunächst vorgesehen – nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Die auf 2.000 € pro Monat begrenzte Steuerfreistellung soll sowohl im Lohnsteuerabzugs- als auch im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren gelten. Damit werden maximal 24.000 € pro Jahr steuerfrei gestellt. Wird im Lohnsteuerabzugsverfahren die Steuerklasse VI angewendet, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu bestätigen, dass die Steuerfreistellung nicht bereits in seinem ersten Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) berücksichtigt worden ist. Diese Bestätigung muss der Arbeitgeber zum Lohnkonto des Arbeitnehmers nehmen.
Hinweis: Die Steuerfreistellung ist auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit begrenzt und soll nicht für Gewinne aus selbständig ausgeübten Tätigkeiten gelten.
Auf den tatsächlichen Bezug einer Regelaltersrente oder von Versorgungsbezügen wegen Erreichens einer Altersgrenze soll es nicht ankommen. Damit entfällt eine Prüfung des Bezugs von Alterseinkünften.
Begünstigt sein sollen ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus einer aktiven Arbeitnehmertätigkeit, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. Daher ist die Steuerfreistellung unter anderem für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.
Hinweis: Die steuerfreie Aktivrente ist im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.
Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
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