Beim Deutschlandticket („49-€-Ticket“) gibt es eine bundesweit geltende Jobticketregelung. Falls der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Ticket mit mindestens 25 % bezuschusst, also 12,25 € oder mehr der Ticketkosten übernimmt, erhält er einen zusätzlichen Rabatt von 5 %. Das 49-€-Ticket kostet den Arbeitnehmer in diesem Fall als über den Arbeitgeber bezogenes Jobticket nur 34,30 €. Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich ist Folgendes zu beachten:
Ein vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlter Zuschuss zum Deutschlandticket ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Er mindert allerdings die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale. Aus diesem Grund ist der Zuschuss im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.
Der Arbeitgeber hat jedoch anstelle der Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auch die Möglichkeit, den Zuschuss mit 25 % zu pauschalieren. Diese Pauschalbesteuerung führt ebenfalls zur Sozialversicherungsfreiheit. Macht der Arbeitgeber von der Pauschalbesteuerung Gebrauch, unterbleibt beim Arbeitnehmer eine Minderung der Entfernungspauschale. Das kann sich insbesondere dann als vorteilhaft erweisen, wenn der Beschäftigte weit entfernt von seiner ersten Tätigkeitsstätte wohnt und häufig den eigenen Pkw für den Weg zur Arbeit nutzt.
Diese Ausführungen gelten entsprechend, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Deutschlandticket als Sachbezug zur Verfügung stellt. Die Höhe des geldwerten Vorteils ist in diesem Fall davon abhängig, ob der Arbeitnehmer einen Zuschuss für das Ticket zahlt oder nicht.
Pauschalierungsbeispiel:
Ticketpreis 49,00 €
Arbeitgebernachlass 5 % (kein Lohn) 2,45 €
Differenz 46,55 €
davon 96 % (gerundet) 44,69 €
Eigenleistung des Arbeitnehmers 34,30 €
pauschalierbar monatlich 10,39 €
Abwandlung (keine Eigenleistung):
pauschalierbar monatlich (gerundet) 44,69 €
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