Bitcoins und andere Kryptowährungen stuft der Fiskus rechtlich nicht als (Fremd-)Währung, sondern als „andere Wirtschaftsgüter“ ein. Wenn Sie Bitcoins & Co. innerhalb eines Jahres privat kaufen und wieder verkaufen, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Der Wertzuwachs muss als Spekulationsgewinn in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Hinweis: Die Einkünfte sind genau wie beim Verkauf von Goldbarren, Oldtimern oder Kunstwerken als „sonstige Einkünfte“ zu versteuern. Unerheblich ist, ob der Gewinn durch einen Verkauf von Coins, das Bezahlen beim Onlineshopping oder den Umtausch in eine andere Kryptowährung erzielt wird.

Der Gewinn errechnet sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungs- und der Veräußerungskosten. Deshalb sollten Anleger den Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang unbedingt dokumentieren (z.B. in einem Transaktionstagebuch).

Hinweis: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie zusammengerechnet unter 600 € pro Jahr liegen. Hierbei handelt es sich aber nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze: Liegt der Jahresgewinn bei 600 € oder darüber (für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres), ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Wer über die 600-€-Grenze hinaus steuerfreie Gewinne erzielen will, muss seine Coins mehr als zwölf Monate im „Wallet“ – in seinem digitalen Portemonnaie – belassen.

Wer durch die Veräußerungsgeschäfte binnen Jahresfrist einen Verlust erzielt, kann diesen mit seinen Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Ein Verlust kann aber steuerlich nicht geltend gemacht werden, wenn Anleger ihr Geld durch Betrugsmaschen auf unseriösen Onlineplattformen verlieren. Denn in diesem Fall wird tatsächlich keine Kryptowährung gehandelt. Mangels Veräußerung kann der erlittene Vermögensschaden nicht zu negativen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften führen. Darauf hat die Finanzbehörde Hamburg in einer aktuellen Fach-Info hingewiesen.

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
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