Die schwere Unwetterkatastrophe Mitte Juli 2021 hat in einigen Regionen Deutschlands zu beträchtlichen Hochwasserschäden geführt. Die obersten Finanzbehörden der betroffenen Bundesländer haben „Katastrophenerlasse“ in Kraft gesetzt, um steuerliche Erleichterungen für Geschädigte zu schaffen. Auch für die Unterstützung von Geschäftspartnern und Arbeitnehmern, für den Arbeitslohnverzicht und für Spenden auf Sonderkonten gelten Erleichterungen.
Hinweis: Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese steuerlichen Maßnahmen.
Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
Mandantenrundbrief Oktober 2021 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln