Den Kinderbonus von insgesamt 300 € pro Kind haben Familien unabhängig vom Elterneinkommen erhalten. Ausgezahlt wurde er in zwei Tranchen von jeweils 200 € und 100 €, und zwar für jedes Kind, für das im Jahr 2020 zumindest für einen Monat ein Kindergeldanspruch bestand. Der Bonus wird nicht auf Familien- oder Sozialleistungen angerechnet, so dass auch einkommensschwache Familien profitieren.
Dagegen können Besserverdiener keinen finanziellen Vorteil aus dem Kinderbonus ziehen, weil der Bonus später in der Einkommensteuerveranlagung auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Dies hat folgenden Hintergrund:
Alle Eltern erhalten zunächst für jeden Monat Kindergeld ausgezahlt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob der Kindergeldbezug oder die Gewährung des Kinderfreibetrags steuerlich günstiger für die Erziehungsberechtigten ist (Günstigerprüfung). Bei Besserverdienern wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens der Kinderfreibetrag in Abzug gebracht, im Gegenzug wird dabei das ausgezahlte Kindergeld – und somit auch der Kinderbonus – wieder angerechnet.
Das bedeutet, dass zum Beispiel ein zusammen veranlagtes Elternpaar mit drei Kindern bis zu einem Einkommen von 67.816 € noch in voller Höhe vom Kinderbonus für alle drei Kinder profitiert. Liegt das Einkommen höher, schmilzt der Vorteil aus dem Bonus schrittweise ab. Der Kinderbonus wird ab einem Einkommen von 105.912 € komplett mit den drei Kinderfreibeträgen verrechnet, so dass der Vorteil aus der Bonuszahlung vollständig absorbiert wird.
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