Kindergeld soll ab der Geburt künftig ohne Antrag ausgezahlt werden
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland und beträgt zurzeit 259 € pro Kind und Monat. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Eltern können bereits seit 2024 vorausgefüllte Anträge nutzen, um das Kindergeld zu beantragen. Dazu erhalten sie nach der Geburt eines Kindes von der Familienkasse ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code.
Die Bundesregierung will dieses Verfahren nun noch weiter vereinfachen und hat einen Gesetzentwurf für ein antragsloses Kindergeld auf den Weg gebracht. Demnach soll das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes automatisch ausgezahlt werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass dadurch etwa 300.000 Erstanträge pro Jahr entfallen. Das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag soll im Laufe des Jahres 2027 in zwei Stufen möglich sein.
Werdende Eltern können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+ schon heute ihre IBAN mitteilen. Sie können auch ihre Bank beauftragen, dem BZSt die IBAN mitzuteilen.
Hinweis: Soweit die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung des Kindergeldes nicht erfüllt sind, werden die Eltern auch zukünftig nach der Geburt separat angeschrieben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (z.B. zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbständigen) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausgefüllten Antrag ergänzt werden.
Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
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