Neues staatlich gefördertes Modell zur privaten Altersvorsorge von Kindern
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente vorgelegt. Die wichtigsten Regelungsinhalte sind:
- Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das in Deutschland eine Bildungseinrichtung besucht, werden aus dem Bundeshaushalt 10 € monatlich in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt, das die Eltern bei Anbietern eröffnen können. Darüber hinaus sind private Einzahlungen (z.B. von Eltern oder Großeltern) von bis zu 6.840 € jährlich möglich.
- Begonnen wird im Jahr 2026 mit den Kindern des Geburtenjahrgangs 2020. Im Jahr 2027 wird dann der Geburtenjahrgang 2021 in die Förderung einbezogen.
- Die Auswahl der Produkte für die Frühstartrentenförderung wird für individuelle Verträge auf den „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“ beschränkt. Die Anlage erfolgt ausschließlich in Aktien und Aktienfonds und ist global diversifiziert. Alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge haben dieses Standardprodukt in ihrem Angebot. Für diese Verträge gilt ein Effektivkostendeckel von 1 %. Die individuellen Verträge ermöglichen einen nahtlosen Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit des Kindes.
- Die Erträge aus dem Vertrag sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Die Auszahlungsbeträge werden als sonstige Einkünfte voll besteuert.
Hinweis: Der Finanzausschuss hat die Einführung der Frühstartrente am 14.10.2026 beschlossen. Damit kann die staatlich geförderte private Altersvorsorge bereits im Kindesalter nun beginnen.
Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
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