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MICHELSOHN Steuerberatung steht für ganzheitliche Beratung

MICHELSOHN Steuerberatung steht für ein ganzheitliches Beratungskonzept, da wir nahezu alle steuerlichen Bereiche abdecken und Ihnen umfassende, aktive und zukunftsorientierte Beratung garantieren und keine steuerliche Verwaltung der Vergangenheit. Wir möchten Sie einladen, sich auf den folgenden Seiten über unser Angebot und die Kanzlei Michelsohn Steuerberatung zu informieren.

Wir sind erfolgreich für eine stetig wachsende Anzahl von Mandanten tätig und bieten Ihnen ein umfassendes Beratungskonzept, das maßgeschneidert auf die Belange unserer Mandanten abgestimmt wird. Wir beraten Mediziner, Ärzte, Apotheker und sonstige Heilberufe. Unsere Abteilung für Gewerbliche Mandanten kümmert sich um die Belange von Freiberuflern, Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen. Ein sehr gut ausgebildetes, dynamisches und freundliches Team mit viel Spaß an der Arbeit ist Garant für den Erfolg unserer Mandanten und der Kanzlei. Sie werden es spüren, wenn Sie uns kennenlernen.

Über Ihren Anruf oder Ihre Mail freuen wir uns sehr. Wir können ein unverbindliches erstes Kennenlerngespräch führen – gerne kommen wir auch zu Ihnen, wenn Sie es wünschen.

Ihre Meike Michelsohn
Diplombetriebswirtin (BA), Steuerberater

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Grundsteuer-
Reform 2022

ACHTUNG IMMOBILIEN-BESITZER!

Grundsteuer-Reform 2022

Lesen Sie dazu ein Interview mit Meike Michelsohn im Rahmen der Sonderveröffentlichung „Steuern und Recht“, erschienen in der Backnanger Kreiszeitung am 13.4.2022

Das Steuerjahr 2022 bringt für die Steuerzahler wieder einmal eine Neuerung. Diesmal betrifft es alle Immobilien- und Grundstücksbesitzer. Die Neufestsetzung der Grundbesitzwerte und damit der Grundsteuer steht an. Eine erschwerende Besonderheit besteht darin, dass die Bundesländer teilweise ganz unterschiedliche Regelungen zur Berechnung anwenden und das Zeitfenster für eine Abgabe der Steuererklärung in Anbetracht der Nachwirkungen von Corona als überaus sportlich zu bewerten ist. Meike Michelsohn, Steuerberater und Inhaberin der Kanzlei MICHELSOHN Steuerberatung mit Sitz in Backnang, hat ihre Mandantschaft bereits mit Schreiben im Dezember 2021 bzw. Januar 2022 auf die Abgabe der Steuererklärung hingewiesen.

Wir stehen regelmäßig und in engem Kontakt zu unseren Mandanten. Bereits Ende vergangenen Jahres bzw. Anfang diesen Jahres konnten wir einen ersten Wasserstandbericht, was der Gesetzgeber so vorhat, an unsere Mandantschaft weitergeben. So waren alle bereits „vorgewarnt“.

Eine Steuererklärung auf den Grundbesitz abzugeben wird erforderlich, da vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die bisherigen Berechnungen beruhen auf Werten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland. Dies hat zu einer ungerechten Besteuerung geführt. Die Grundsteuer ist vierteljährlich an die Stadt / Gemeinde zu zahlen, in der die Immobilie liegt. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr. Leider ist es so, dass in Zukunft für jedes Grundstück eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die in diesem Jahr einer eigenen Steuererklärung bedürfen. Bei dieser Menge ist es nun Zeit zu handeln! Die Finanzämter in Baden-Württemberg wollen alle notwendigen Grundstücksangaben im Mai und Juni verschicken. Die Steuererklärung ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen. Daher ist ein lästiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen hoffentlich entbehrlich.

Eigentlich gilt das neue System der Grundsteuer bundesweit. Allerdings wurde den Bundesländern ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, eigene, vom sogenannten Bundesmodell abweichende Regeln zur Bewertung zu entwickeln und zu erlassen. Von dieser Öffnungsklausel haben bisher Gebrauch gemacht: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen. Für Steuerpflichtige, die über Baden-Württemberg hinaus Grundbesitz und Immobilien – auch Ferienhäuser und Wohnungen – besitzen, kann die Angelegenheit schon recht kompliziert werden. Hier gilt es dann zu differenzieren, wann das Bundesmodell, das Flächenmodell, das Flächen-Faktor-Verfahren, das Wohnlagen- oder Bodenwertmodell Anwendung findet.
Ja, das wird viel diskutiert. Ziel des Gesetzgebers war es, die Grundsteuerreform aufkommensneutral zu gestalten. Insgesamt sollten alle Steuerpflichtigen zusammen nicht mehr Grundsteuer bezahlen als bisher. Die individuellen Steuerzahlungen werden sich hingegen verändern. Letztlich wird es so sein, dass einige Grundstücksbesitzer weniger bezahlen müssen als bisher, während andere künftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen. Wie hoch die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer ab 2025 ausfallen wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Die Höhe der Grundsteuer wird vor allem davon abhängen, welche Hebesätze die Gemeinden festlegen werden.
Damit die Finanzämter eine erste Bewertung auf den Stichtag 01.01.2022 durchführen können, müssen die Steuerpflichtigen eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe erhalten die Steuerpflichtigen nicht individuell mit der Post, sondern per öffentlicher Bekanntmachung. Diese sollte Ende März/Anfang April 2022 erfolgen, und zwar zum Beispiel über Amtsblätter, Tageszeitungen und Internetportale von Bund, Ländern und Gemeinden. Ab 01.07.2022 kann die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben werden. Die elektronische Übermittlung ist Pflicht. Der 31.10.2022 ist nach derzeitigem Stand der letzte Abgabetermin für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte. Dieser Stichtag gilt auch für steuerlich beratene Mandanten. Ab Ende 2022 bis 2024 erlassen die Finanzämter die Feststellungsbescheide bezüglich der Grundsteuerwerte und der Steuermessbeträge. Die Gemeinden legen ihre Hebesätze neu fest und erlassen die Grundsteuerbescheide. Ab dem 01.01.2025 ist die neue Grundsteuer zu zahlen.

Da kommt viel Arbeit auf Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu. Danke für das Interview, Frau Michelsohn.

Sie haben konkrete Fragen oder wünschen ein Beratungsgespräch? Dann nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt unter Tel. 0 71 91 / 32 42 – 0 auf oder schreiben uns eine E-Mail an: grundsteuer@michelsohn-steuerberatung.de

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Meike Michelsohn

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Tanja Dais

Steuerberater

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Eirini Kousianta

Steuerfachangestellte

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Alina-Mihaela Cernaianu

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