Die Übernahme einer Einzelpraxis ist der häufigste Weg für Ärzte, sich niederzulassen. Im Zeitraum 2022/2023 fiel diese Entscheidung bei 51 % der Gründer. Durchschnittlich wurden für eine Hausarztpraxis 110.100 € für die Praxisübernahme und 78.100 € für Ausstattung und Modernisierung gezahlt, so dass die Gesamtinvestitionen im Schnitt bei 188.200 € lagen. Diese Zahlen haben die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung ermittelt.

Die Neugründung einer Einzelpraxis für Hausärzte ist mit 205.800 € die teuerste Variante der Niederlassung und wird nur von 10 % der Gründer gewählt. Weitaus mehr entscheiden sich für eine Kooperation. 22 % der Gründer übernehmen die Zulassung eines ausscheidenden Mitinhabers einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Gründer, die in eine BAG eintreten, zahlen im Schnitt höhere Übernahmepreise (124.300 €) als bei einer Einzelpraxisübernahme. Die Gesamtinvestitionen liegen aber mit 145.900 € unter denen für eine Einzelpraxis, da Kosten für Modernisierung und Ausstattung entfallen.

Die Übernahme von Facharztpraxen, wie in der Gynäkologie (171.500 €) oder der Inneren Medizin (189.200 €), ist ebenfalls mit hohen Kosten verbunden. Der Eintritt in eine BAG kann in diesen Fachbereichen allerdings noch teurer ausfallen. Im Gegensatz dazu sind psychiatrische und psychotherapeutische Praxen mit durchschnittlich 62.000 € deutlich kostengünstiger, wobei der Einstieg in eine BAG auch hier mit deutlich höheren Aufwendungen verbunden sein kann. Die Nutzung von Teilzulassungen, besonders bei Psychotherapeuten und Psychiatern, wächst. Auch Hausärzte wählen zunehmend Teilzulassungen. Gründer mit einer halben Zulassung zahlen mit durchschnittlich 107.000 € etwa 80 % des Preises für eine volle Zulassung.

Hinweis: Die Ergebnisse basieren auf einer Stichprobe von 3.325 ärztlichen Existenzgründungen.

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